Mobilität für alle!

Keine Gefängnisstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein!

Keine diskriminierende Gewalt bei Ticketkontrollen!

Auf unseren Hilfstouren erleben wir immer wieder, dass Stammgäste einige Wochen von unseren Ausgaben fernbleiben, weil sie eine Haftstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein absitzen müssen. Vor dem Gesetz gilt dieses Delikt als Straftat und kann schließlich zu einer Gefängnisstrafe führen. Betroffen sind in erster Linie Menschen mit wenig finanziellen Ressourcen, psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Wir finden, dass jeder Mensch ein Recht auf Mobilität hat und erachten eine Gefängnisstrafe als Folge für das Fahren ohne Ticket als absolut unverhältnismäßig.

Neben der oben beschriebenen Problematik kommt noch hinzu, dass viele unserer Gäste regelmäßig aus den von der BVG und Bahn verwalteten Räumen verdrängt werden. Oft werden die Rausschmisse aus Bussen, Zügen, Trams und Bahnhöfen von Security Personal gewaltsam vollzogen. Das Security Personal handelt selten deeskalativ, eine Problematik, die auch in der Kampagne #weilwirunsfürchten in Bezug auf rassistische Gewalt bei Ticketkontrollen thematisiert wird.

Mit der Initiative „Mobilität für alle“ macht die Berliner Obdachlosenhilfe e.V. auf diese Problematik aufmerksam, setzt sich für eine andere Anzeigenpraxis der Verkehrsunternehmen sowie für eine gesetzliche Neuregelung ein. In Kooperation mit anderen Einrichtungen für obdachlose und wohnungslose Menschen stellen wir vor allem Personen mit besonderem Bedarf (z.B. kein Anspruch auf Sozialleistungen) BVG-Monatskarten zur Verfügung und schützen sie damit vor einer potenziellen Haftstrafe. Die Fahrkarten werden aus Spenden finanziert. Mit unserer Initiative wollen wir außerdem das öffentliche Bewusstsein für dieses Thema schärfen.

Die Anzeigenpraxis der öffentlichen Verkehrsunternehmen

Die Problematik

Fahren ohne Ticket gilt nach § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichen von Leistungen) als Straftat. Schon einmaliges Fahren ohne Fahrschein kann zu einer Anzeige und zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Ob und wann es zu einer Anzeige kommt, obliegt den Verkehrsunternehmen. Die gängige Praxis ist, dass nach dem dritten Mal oder wenn das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ in Höhe von 60 Euro nicht bezahlt wird, Anzeige erstattet wird. In der Regel führt dies zu einer Geldstrafe. Kann das Geld nicht bezahlt werden, muss die Strafe durch Sozialstunden oder mit einem Gefängnisaufenthalt (Ersatzfreiheitstrafe nach §43 StGB) abgegolten werden. Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe ist man vorbestraft.

Von der Ersatzfreiheitsstrafe sind in erster Linie Menschen betroffen, die am oder unter dem Existenzminimum leben. Somit erfolgt der Grund ihrer Strafe oftmals aus ihrer sozialen Lage. Dies stellt ganz klar eine Armutsdiskriminierung dar, die keinerlei positive Wirkungen auf die Betroffenen hat. Betroffene können durch solche Maßnahmen ihre Arbeit, Wohnung und wichtige soziale Kontakte verlieren. Somit sind sie oft nach Absitzen ihrer Strafe in einer noch prekäreren Situation als zuvor und definitiv nicht in der Lage, ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel zu kaufen. Das Problem geht also wieder von vorne los. 

Gerade bei obdach- und wohnungslosen Personen zeigt sich dieser Mechanismus besonders deutlich. Oft sind unsere Gäste dringend auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um zu Ausgabestellen, medizinischen Versorgungseinrichtungen oder Notübernachtungen zu kommen oder um sich aufzuwärmen. Die Ticketpreise sowie resultierende Geldstrafen können nicht erbracht werden. Bei wohnungslosen Menschen kommt hinzu, dass sie sich nicht zwangsläufig dort aufhalten, wo sie gemeldet sind und sie etwaige Aufforderungen zu Geldstrafen nicht erreichen. Werden sie erneut beim Fahren ohne Fahrschein erwischt, müssen sie unter Umständen dann direkt ins Gefängnis. Auch die Möglichkeit, die Strafe durch Sozialstunden abzuarbeiten, bleibt vielen aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen sowie aufgrund bürokratischer Hürden und eines erschwerten Zugangs zu Informationen verwehrt.

Schließlich kostet das Ganze den Staat auch noch sehr viel Geld. Eine Stichtagsabfrage ergab, dass in Berlin am 9. Oktober 2018 insgesamt 65 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung verbüßten. Bei durchschnittlichen täglichen Haftkosten von mindestens 150 Euro, werden allein für diesen Tag Steuergelder in Höhe von 9750 Euro ausgegeben. Aufgrund der überlasteten Gefängnisse spricht sich auch der Deutsche Richterbund e.V. für eine Umwandlung des Delikts zu einer Ordnungswidrigkeit aus.

Unsere Forderungen zur Ersatzfreiheitsstrafe und der Anzeigenpraxis der öffentlichen Verkehrsunternehmen

  • Wir fordern die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe!
  • Wir fordern die ersatzlose Streichung des Paragraphen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB)!
  • Wir fordern die Einstellung der Anzeigen durch die BVG für das „Erschleichen von Leistungen“!
Die obdachlosenfeindlichen Praktiken von Bahn und BVG

Die Problematik

Obdachlose Menschen sind aufgrund mangelnder sozialer Orte, auf öffentliche Räume angewiesen, um sich dort aufzuhalten und/oder Geld zu verdienen, z.B. durch das Sammeln von Pfandflaschen und den Verkauf von Zeitungen. Im Winter sind das vor allem Orte des öffentlichen Nahverkehrs, S- und U-Bahn-Stationen, Eingänge und Luftschächte. Hier ist es halbwegs warm und geschützt.

Seit der Privatisierung der BVG, aber auch schon davor, gibt es eine zunehmende Verdrängung von obdach- und wohnungslosen Menschen. Die BVG erkennt nicht die soziale Bedeutung der von ihnen verwalteten Räume an, sondern betrachtet Sie als ihr Eigentum, welches wie eine Ware verwaltet werden muss. Die direktesten Verdrängungsmechanismen werden oft durch physische Gewalt von Security Personal durchgesetzt. Diese haben die Anweisung das „Hausrecht“ durchzusetzen. Berufen wird sich bei wohnungs- und obdachlosen Menschen auf die Nutzungsordnung der BVG §3 abs. 8[1]. „Das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten“ ist verboten. Die Securities handeln selten deeskalativ. Sollte sich eine Person beschweren, so solle der Fall von den Securities selbst protokolliert werden, was selten passiert. Dementsprechend hören wir auf unseren Hilfstouren immer wieder von Gästen, die gewaltvoll aus Bussen, Zügen und Bahnhöfen vertrieben wurden. In der Hausordnung der Bahn ist das „Durchsuchen von Abfallbehältern“ verboten, ein Verkauf von Zeitungen darf nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen. Verstöße führen zu einem Hausverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadensersatzforderungen.

Unsere Forderungen

  • Wir fordern eine unabhängige Beschwerdestelle zum Verhalten von BVG Security- und Kontrollpersonal!
  • Wir fordern verpflichtende deeskalative Schulungen für Securities und eine Sensibilisierung zum Umgang mit schutzbedürftigen Menschen!
  • Wir fordern das Verbot von Fang- und Bonusprämien für Kontrollpersonal!
  • Wir fordern die Änderung der Haus- und Nutzungsordnung von BVG und Bahn, insb. die Abschaffung des Verbotes, des bloßen Verweilens, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten. 
  • Wir fordern die Übernahme sozialer Verantwortung von BVG und Deutscher Bahn!
Mobilität für Alle! Ein intersektionales Anliegen

Die Problematik

Auch in Bezug auf Mobilität treten verschiedene Diskriminierungsformen gemeinsam auf, wodurch sich die Problematik für Personen, die von verschiedenen Diskriminierungsformen betroffen sind, zuspitzt. Obdachlose Flinta* (Frauen, Lesben, Inter, non-binäre, Trans und A-Gender-Personen), die besondere Schutzräume benötigen und oft bereits traumatisierende Erfahrungen gemacht haben, müssen häufig noch mehr und weitere Strecken zurücklegen, da die Anzahl der Unterkünfte für Flinta* viel zu gering ist. Hierdurch erhöht sich die Gefahr beim Fahren ohne Ticket erwischt zu werden. Außerdem können (gewaltsame) Kontrollen durch Securities zu Retraumatisierungen führen. Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung sind auf spezielle, barrierefreie Unterkünfte sowie auf barrierefreie U- und S-Bahn-Stationen angewiesen. Häufig erleben wir, dass Aufzüge in den Stationen kaputt sind oder gar keine Aufzüge vorhanden sind, wodurch Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung der Zugang zu den Bahnen verwehrt wird. Menschen werden zudem aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert und teilweise besonders brutal von den Securities behandelt. Die Liste könnte noch lange fortgeführt werden.

Unsere Forderungen

  • Wir fordern ein Ende jeglichen diskrimierenden Verhaltens von BVG Securities!
  • Wir fordern eine unabhängige Beschwerdestelle für gewaltsame Übergriffe und Diskriminierungen!
  • Wir fordern besondere Schutzräume für Flinta* in den Zügen sowie S- und U-Bahn-Stationen!
  • Wir fordern die Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu allen Zügen sowie S- und U-Bahn-Stationen! 
Das Berlin-Ticket-S

Wer einen berlinpass besitzt, kann ein vergünstigtes Sozialticket, das sogenannte „Berlin-Ticket S“ zum monatlichen Preis von 27,50 Euro erwerben. Mit dem Ticket dürfen alle öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich AB genutzt werden.

Leider ist der berlinpass und somit auch das Berlin-Ticket S an bestimmte Voraussetzungen gebunden, welche viele hilfebedürftige Menschen nicht erfüllen, z.B. wenn sie keine Meldeadresse in Berlin haben oder nicht im Besitz von gültigen Ausweisdokumenten sind.

Wir fordern:

Alternativ oder ergänzend zum Berlin Ticket S fordern wir die Anerkennung von Mittellosigkeitsbescheinigungen von Sozialarbeitenden als Ticketersatz.

Unser langfristiges Ziel

Ebenso wie es ein Menschenrecht auf Wohnen gibt, sollte es auch ein Menschenrecht auf (angemessene) Mobilität geben. Dies kann nur sichergestellt werden, wenn der gesamte ÖPNV in öffentliche Hand überführt wird. BVG und Bahn dürfen keine gewinnorientierten Unternehmen sein! Deshalb fordern wir einen kostenlosen ÖPNV sowie eine Vergesellschaftung von BVG und Bahn.

Kontakt : mobilitaet@berliner-obdachlosenhilfe.de


Wir verzichten bei unserer Initiative bewusst auf den Begriff „Schwarzfahren“ und berufen uns dabei auf die Argumentation der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V..

Keine Gefängnisstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein

Auf unseren Hilfstouren erleben wir immer wieder, dass Stammgäste einige Wochen von unseren Ausgaben fernbleiben, weil sie eine Haftstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein absitzen müssen. Vor dem Gesetz gilt dieses Delikt als Straftat und kann schließlich zu einer Gefängnisstrafe führen. Betroffen sind in erster Linie Menschen mit wenig finanziellen Ressourcen, psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Wir finden, dass jeder Mensch ein Recht auf Mobilität hat und erachten eine Gefängnisstrafe als Folge für das Fahren ohne Ticket als absolut unverhältnismäßig.

Keine diskriminierende Gewalt bei Ticketkontrollen

Neben der oben beschriebenen Problematik kommt noch hinzu, dass viele unserer Gäste regelmäßig aus den von der BVG und Bahn verwalteten Räumen verdrängt werden. Oft werden die Rausschmisse aus Bussen, Zügen, Trams und Bahnhöfen von Security Personal gewaltsam vollzogen. Das Security Personal handelt selten deeskalativ, eine Problematik, die auch in der Kampagne #weilwirunsfürchten in Bezug auf rassistische Gewalt bei Ticketkontrollen thematisiert wird.

Mobilität für Alle: Ein intersektionales Anliegen

Mit der Initiative „Mobilität für alle“ macht die Berliner Obdachlosenhilfe e.V. auf diese Problematik aufmerksam, setzt sich für eine andere Anzeigenpraxis der Verkehrsunternehmen sowie für eine gesetzliche Neuregelung ein. In Kooperation mit anderen Einrichtungen für obdachlose und wohnungslose Menschen stellen wir vor allem Personen mit besonderem Bedarf (z.B. kein Anspruch auf Sozialleistungen) BVG-Monatskarten zur Verfügung und schützen sie damit vor einer potenziellen Haftstrafe. Die Fahrkarten werden aus Spenden finanziert. Mit unserer Initiative wollen wir außerdem das öffentliche Bewusstsein für dieses Thema schärfen.

Das Berlin-Ticket-S

Wer einen berlinpass besitzt, kann ein vergünstigtes Sozialticket, das sogenannte „Berlin-Ticket S“ zum monatlichen Preis von 27,50 Euro erwerben. Mit dem Ticket dürfen alle öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich AB genutzt werden.

Leider ist der berlinpass und somit auch das Berlin-Ticket S an bestimmte Voraussetzungen gebunden, welche viele hilfebedürftige Menschen nicht erfüllen, z.B. wenn sie keine Meldeadresse in Berlin haben oder nicht im Besitz von gültigen Ausweisdokumenten sind.

Wir fordern:

Alternativ oder ergänzend zum Berlin Ticket S fordern wir die Anerkennung von Mittellosigkeitsbescheinigungen von Sozialarbeitenden als Ticketersatz.

Unser langfristiges Ziel

Ebenso wie es ein Menschenrecht auf Wohnen gibt, sollte es auch ein Menschenrecht auf (angemessene) Mobilität geben. Dies kann nur sichergestellt werden, wenn der gesamte ÖPNV in öffentliche Hand überführt wird. BVG und Bahn dürfen keine gewinnorientierten Unternehmen sein! Deshalb fordern wir einen kostenlosen ÖPNV sowie eine Vergesellschaftung von BVG und Bahn. 

Wir verzichten bei unserer Initiative bewusst auf den Begriff „Schwarzfahren“ und berufen uns dabei auf die Argumentation der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V. .

Our long-term vision

Just as there is a human right to housing, there should also be a human right to (reasonable) mobility. This can only be ensured if the entire public transport system is transferred into public ownership. BVG and Deutsche Bahn cannot be for-profit enterprises! That is why we demand free public transport and the deprivitisation of BVG and Deutsche Bahn.