
Die Berliner Obdachlosenhilfe e.V. versteht sich auch als Sprachrohr für obdachlose und wohungslose Menschen. Neben der akuten Hilfe, die wir leisten, ist es uns ein großes Anliegen, die Interessen dieser Personengruppen gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.
Konkret bedeutet das, dass wir an Podiumsdiskussionen, Demonstrationen oder Kundgebungen teilnehmen. Wir stellen Forderungen an politische Akteur*innen oder machen durch Initiativen auf einen konkreten Aspekt der Wohnungslosenproblematik aufmerksam.
Mit besonderen Aktionen möchten wir außerdem unseren Gästen Hilfsangebote über die Touren und die Notübernachtung hinaus zukommen lassen.
Kampagnen
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In unserer aktuellen Initiative “Mobilität für Alle” setzen wir uns gegen eine Haftstrafe als Folge fürs Fahren ohne Fahrschein ein und stellen bedürftigen Menschen BVG-Monatstickets zur Verfügung. Mehr Informationen findet ihr hier.
Einzelfallhilfe
Durch das Vereinsgesetz dürfen wir in vielen Einzelfällen nicht helfen. Beispielsweise dürfen wir nicht die Miete für Menschen übernehmen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Deshalb sammeln wir separat Spenden für solche Einzelfälle.
ACHTUNG: Da diese speziellen Spendensammlungen nicht über unseren Verein laufen, können wir dafür leider keine Spendenquittungen ausstellen.
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Toben Q. (Name geändert, er möchte anonym bleiben) ist Mitte 50 und würde vermutlich von den meisten Menschen als zurückhaltend und introvertiert wahrgenommen werden.
Aufgewachsen ist er im Landkreis Oberhavel in Brandenburg und vor etwas mehr als einem Jahr nach Berlin gekommen. Durch verschiedene unglückliche Umstände ist er in Berlin in die Obdachlosigkeit gerutscht, was für ihn eine große Belastung darstellt.
Im letzten Winter mangelte es ihm an Möglichkeiten, seine häufig durchnässten Socken und Schuhe regelmäßig zu wechseln und zu trocknen. Daraus resultierte bald eine Entzündung an beiden Füßen, deren Schwere zu Anfang kaum einzuschätzen war. Trotz verschiedener Versuche der Selbstbehandlung wurden die Schmerzen mit der Zeit immer größer. Schließlich rang er sich durch, ins Krankenhaus zu gehen, obwohl er nicht krankenversichert ist.
Was für die meisten Menschen in Europa ganz selbstverständlich ist, kann für einen obdachlosen Menschen wie Toben ein großes Risiko darstellen. Wer keine Krankenversicherung hat, muss in der Regel die Behandlungskosten selbst tragen. Doch die immer weiter fortschreitende Entzündung und die großen Schmerzen ließen ihm keine Wahl.
Die Ärzte des Bundeswehrkrankenhauses in Berlin mussten leider feststellen, dass die Knochenbereiche um die Zehen der beiden Füße so stark entzündet waren, dass eine Teilamputation unausweichlich war. Der Eingriff wurde zügig gemacht und ihm wurde dabei auch mündlich versichert, dass daraus keine Kosten für ihn entstehen würden, was Toben sehr erleichterte. Die Ausheilphase dauerte mehrere Monate und ist nun weitgehend abgeschlossen.
Doch dann geschah das Unerwartete: Etwa 8 Wochen nach der Operation wurde der Berliner Obdachlosenhilfe e. V., mit der Bitte um Vermittlung, eine Krankenhausrechnung von ca. 5.700 Euro gestellt.
Für Toben ist das ein harter Schlag!
Denn er strebt eine eigenständige Existenz außerhalb der Obdachlosigkeit an.
Jede Person kann sich bestimmt gut vorstellen, wie schwierig es ist, auf dem heutigen Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden und eine neue Existenz zu gründen. Und mit Schulden, die man vermutlich nie zurückzahlen kann und der möglichen Konsequenz, einen Offenbarungseid leisten zu müssen, erscheint dies geradezu unmöglich.
Deswegen bitten wir Euch um eine Spende für die Begleichung der Krankenhausrechnung!
Es ist eine Spende für die Zukunft von Toben!
Leider hatten unsere Interventionen beim Bundeswehrkrankenhaus, die Rechnung wieder zurück zu nehmen, keinen Erfolg. Die Verwaltung des Bundeswehrkrankenhauses möchte nicht von ihrer bisherigen Praxis abweichen, auch von Menschen die Begleichung der Krankenhausleistungen einzufordern, die dazu offensichtlich nicht in der Lage sind und sich dadurch erheblich und ggf. lebenslänglich verschulden würden.Unser Spendenziel ist etwa 250 € höher als die Krankenhausrechnung, weil auch noch verschiedene Nebenkosten (insbesondere Transaktionsgebühren für diese Plattform) beglichen werden müssen.
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Liebe Unterstützer*innen,
nachdem wir mit eurer Hilfe die gesamte Miete für Mai aufbringen und damit im letzten Moment Ursulas Räumung verhindern konnten, steht nun die Miete für Juni an. Ursula bleibt leider akut zwangsräumungsbedroht.
Durch eure Spende konnte Ursula zumindest den Entscheid über ihren Eilantrag beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg abwarten. Leider fiel dieser erneut negativ aus. Dabei legten Ursula und ihr Anwalt Beschwerde gegen das für sie „zuständige“ Jobcenter ein, um Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts sowie für die Übernahme der Mietschulden der letzten Monate einzufordern.
Ursulas Antrag auf Hartz4 wurde ihr nie gewährt, weil sie Unterlagen über ihren gesundheitlichen Zustand nicht eingereicht hat und somit ihre Erwerbsfähigkeit nicht beurteilt werden kann. Ursula wäre somit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Ursula beruft sich darauf, dass diese Angaben freiwillig sind und bezieht sich dabei unter anderem auf diese Quelle https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst
Ursula lebt seitdem komplett mittellos und verdient ihr Geld mit Flaschensammeln, ist von Essensausgaben sozialer Einrichtungen abhängig, sie hat kein Konto mehr, weil sie die Kontoführungsgebühren nicht aufbringen konnte und lebt ohne Strom.
Der aktuelle Eilantrag, auf den wir unsere ganze Hoffnung gesetzt haben, dass sich damit Ursulas dramatsiche Lage endlich zum Guten wendet, wurde mit folgender Begründung abgelehnt: „Es ist nicht glaubhaft gemacht, dass die Antragsstellerin hilfebedürftig ist.“
Es kann nicht sein, dass Menschen, obwohl sie mittellos sind, der Harz4-Satz nicht gewährt wird, nur weil sie nicht lückenlos nachweisen können wie „arm“ oder „gesund“ sie sind.
Dabei wissen die Entschediungsträger um die bereits durchgesetzte Räumungsklage. Welchen weiteren Beweis für Hilfebedürftigkeit braucht es da noch?
Das Zynische ist, dass ihr sogar daraus ein Strick gedreht wird. So heißt es in dem Ablehnungsbescheid: „Letztendlich mangelt es an einem Anordnungsgrund, da die [Vermietung] lediglich bereit ist, die Räumungsvollstreckung einstweilen für einen Monat zurückzustellen, wenn […] nicht bis spätestens zum 07. Mai 2020 die Zahlung der Nutzungsentschädigung für Mai 2020 erfolgt. Da über Leistungen für Mai 2020 nach dem Antrag der Antragsstellerin nicht zu entscheiden ist, kann eine Räumung nicht verhindert werden.“
Diese Passage zeigt, dass man Ursula mutwillig in die Wohnungslosigkeit, sogar in die Obdachlosigkeit, treibt. Denn in Ursulas Situation würden nicht einmal Kosten für ein Hostel oder ein Wohnheim übernommen werden.
Ursula steht aufgrund dieser ganzen Angelegenheit unter massivem psychischen Druck. Seit fast eineinhalb Jahren dominiert ihr Leben pure Existenzangst.
Anstatt Ursula zu unterstützen, wie es von einem Sozialstaat, der seinen Namen verdient, erwartbar wäre, trägt man dazu bei, ihr das zu nehmen, was ihr noch ein bisschen Stabilität gibt: Ihre Wohnung und darüber hinaus ihre geliebten Kanarienvögel, die sie, sollte es zu einer Räumung kommen, ebenfalls abgeben muss.
Um zu beweisen, dass der Versagungsbescheid nicht rechtens ist, muss Ursula nun den langen Weg der Klage gehen, der allerdings 2-3 Jahre dauert. Natürlich soll es nicht das Ziel sein, über diesen Zeitraum hinweg mittels Spendenaufrufe Ursula vor einer Zwangsräumung zu schützen. Wir sind in den kommenden Wochen nochmal intensiv mit Vermieter, Ursula und Ursulas Anwalt im Gespräch, um endlich eine langfristige Lösung zu finden.
Bis dahin brauchen wir nochmal eure Hilfe, um die Miete für Juni zu sichern.
Ursula kann dann zwar wohnen, aber noch nicht leben. Deswegen setzen wir das Spendenziel wieder bei der Miethöhe von 356 Euro an, lassen den Aufruf aber bis zum 02. Juni offen, um zusätzlich zur Miete auch das vom deutschen Staat angesetzte Existenzminimum von 424 Euro für Ursula zu erzielen.
Sollte der Gesamtbetrag in Höhe von 780 Euro schon vor dem 02. Juni erreicht sein, schließen wir den Aufruf. Denn dann ist Ursula zumindest für einen Monat ein halbwegs menschenwürdiges Dasein garantiert.
Was wir hier machen, ist eigentlich Aufgabe des deutschen Staats. Wir sind keine „Engel“ und keine „Heiligen“, die den lieben langen Tag einfach helfen wollen. Wir würden es sehr begrüßen, nicht dort die Lücken füllen zu müssen, wo unser Sozialstaat versagt. Nach wie vor grassiert in diesem Land eine Pandemie. In dieser Situation Menschen ihren Schutzraum zu nehmen, ist maximal verantwortungslos.
Wir sind eine Gruppe von Aktivist*innen, die sich mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit auseinandersetzen oder selbst betroffen sind. Wir wissen, wie unglaublich schwer der Weg zurück ist, wenn ein Mensch einmal in die Obdachlosigkeit geraten ist. Ursulas Situation ist kein Einzelfall. Das ist der Grund für unser Engagement, warum die Zwangsräumung auf jeden Fall verhindert werden muss und warum wir das hier machen.
Vielleicht wollt ihr uns dabei unterstützen.
Wir danken allen, die Ursula helfen.